ARCHITEKTUR IMMOBILIENBEWERTUNG
10 Tipps zum Bauantrag / Ablauf Genehmigungsplanung
1) Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach, ob Ihr Bauvorhaben oder Ihre Nutzungsänderung
genehmigungspflichtig ist.
2) Ist eine Baugenehmigung für Ihr Projekt erforderlich, kontaktieren Sie möglichst frühzeitig
einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser wie z.B. einen Architekten, der Sie
bezüglich des Genehmigungsverfahrens berät.
3) Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung der Genehmigungsplanung Ihres Projektes
ein. Allein die Genehmigungsbehörde benötigt zur Bearbeitung der vollständig eingereichten
Bauantragsunterlagen ca. 3 Monate. Baubeginn ist erst nach Erteilung der
Baugenehmigung möglich.
4) Informieren Sie Ihre Nachbarn möglichst frühzeitig über Ihr Bauvorhaben und bitten Sie
Ihre Nachbarn, den Lageplan und die Bauzeichnungen zu unterschreiben. Wenn die
Baugenehmigung erteilt wird, sind die Nachbarn an ihre schriftliche Zustimmung gebunden.
5) Um den Genehmigungsplanungsprozess zu beschleunigen, übergeben Sie Ihrem
Architekten Kopien aller Unterlagen, die Sie zum Bauvorhaben vorliegen haben wie z.B.
Grundbuchauszug, amtliche Liegenschaftskarte, Auskünfte zur Energieversorgung etc.
6) Was macht der Architekt mit meinen Unterlagen und wie geht es weiter? Der Architekt
verwendet diese Unterlagen als Grundlage für die weitere Planung. Falls notwendig, holt er
weitere Behördenauskünfte wie z.B. Altlasten- und Baulastenauskünfte für Sie ein. Der
Architekt erstellt die Bauzeichnungen für die Genehmigungsplanung und füllt die
erforderlichen Antragsformulare aus. Weiterhin übernimmt er die Berechnungen der
bebauten Fläche und organisiert die notwendigen technischen Nachweise (Statik,
Brandschutzkonzept, Schallschutz, Wärmeschutz etc.).
7) Sind in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkenntlich, nimmt der Architekt die
Beratung durch die Baugenehmigungsbehörde in Anspruch. So können rechtzeitig
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und diese in die Genehmigungsplanung
eingearbeitet werden. Kostenintensive Umplanungen und Ergänzungen, die mit
Verzögerungen einhergehen können, sind so oft vermeidbar.
8) Der Bauantrag ist in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen. Der Architekt stimmt
vor dem Einreichen der Unterlagen mit dem Bauamt ab, ob weitere Fachbehörden parallel am
Genehmigungsverfahren beteiligt werden und stellt entsprechend zusätzliche
Antragsausfertigungen aus. Die ausreichende Anzahl von Bauvorlagen kann schnell einige
Wochen Bearbeitungszeit ersparen.
9) Der Bauantrag wird abschließend vom Architekten und vom Bauherrn unterschrieben.
10) Nachdem das Bauamt den vollständigen Eingang der Bauantragsunterlagen bestätigt hat,
erläßt die Behörde meistens innerhalb von 3 Monaten den Bescheid.
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Mehr Informationen zu Bauanträgen finden Sie hier:
www.amt24.sachsen.de - Baugenehmigung beantragen